Umzug versichert,
Werte geschützt.
Ein Schaden ist schnell passiert. Wir erklären Ihnen, welche Versicherungen beim Umzug greifen und worauf es im Schadensfall ankommt.
Gesetzliche Grundhaftung
Jedes gewerbliche Umzugsunternehmen in Deutschland muss eine Verkehrshaftpflichtversicherung besitzen.
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620 Euro pro Kubikmeter Das ist die gesetzliche Obergrenze (§ 451e HGB). Dies reicht oft nur für den Zeitwert normaler Möbel.
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Haftungsausschluss Für Pflanzen, Tiere, Edelmetalle oder selbst verpackte Kisten haftet der Spediteur in der Regel nicht!
Wichtig:
Melden Sie sichtbare Schäden spätestens am Tag nach der Ablieferung schriftlich!
Transportversicherung (Optional)
Für wertvolles Inventar (Antiquitäten, teure Elektronik, Kunst) empfiehlt sich eine zusätzliche Transportversicherung.
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Neuwertentschädigung Im Schadensfall wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt, nicht der Zeitwert.
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Erweiterter Schutz Deckt oft auch Schäden ab, die bei höherer Gewalt (Unfall) entstehen.
Die Kosten für eine solche Versicherung betragen meist ca. 2,5‰ des Versicherungswertes (z.B. 250 € bei 100.000 € Wert).
Was ist mit privaten Helfern?
Wenn Freunde beim Umzug helfen („Gefälligkeitshandlung“), haften sie oft nicht für Schäden, es sei denn, sie handeln grob fahrlässig.
Private Haftpflicht
Prüfen Sie, ob Ihre Freunde eine Privathaftpflicht haben, die „Gefälligkeitsschäden“ mit abdeckt.
Unfallversicherung
Melden Sie private Helfer bei der Berufsgenossenschaft an, damit sie bei Unfällen versichert sind.
Auf Nummer sicher gehen?
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