Umzug & Steuer

Umzug steuerlich geltend machen.

Der Staat beteiligt sich an Ihren Umzugskosten. Erfahren Sie, welche Pauschalen und Rechnungen Sie in der Steuererklärung angeben können.

Bis zu 4.000 € zurück
Pauschalen nutzen
Ohne Steuerberater
Steuervorteile

Zwei Wege, Steuern zu sparen

Je nach Umzugsgrund können Sie unterschiedlich viel zurückbekommen — bis zu mehreren tausend Euro.

Berufsbedingter Umzug

Voller Werbungskostenabzug

Zieht man aus beruflichen Gründen um (neuer Job, Versetzung, Fahrzeitverkürzung um mind. 1 Stunde), können die Kosten als Werbungskosten voll abgesetzt werden.

Umzugskostenpauschale 2024/2025

Berechtigte Person 964 €
Jede weitere Person 643 €

* Werte ändern sich jährlich. Prüfen Sie aktuelle BMF-Schreiben.

Privater Umzug

§ 35a EStG — 20 % Steuerbonus

Auch ohne beruflichen Anlass können Sie sparen. Umzugskosten zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen — 20 % der Lohnkosten direkt von der Steuerschuld abziehen.

Wichtige Bedingungen

  • Max. 4.000 € pro Jahr absetzbar
  • Gilt nur für Lohnkosten (nicht Material/Kartons)
  • ! Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden — keine Barzahlung!
Belege sammeln

Diese Kosten sind absetzbar

Haken Sie ab, was Sie gesammelt haben — jeder Beleg zählt.

Rechnung der Spedition
Inkl. Trinkgeld-Quittung
Miettransporter & Benzin
Tankbelege aufheben
Reisekosten (Besichtigungen)
Km-Pauschale 0,30 €/km
Doppelte Mietzahlungen
Bis zu 6 Monate
Maklergebühren
Nur bei Mietwohnungen
Nachhilfe für Kinder
Schulwechsel-bedingt

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Fragen Sie Ihren Steuerberater für Ihren individuellen Fall.

Umzug & Steuer

Geld zurückholen vom Finanzamt

bis 886 €
Umzugskostenpauschale 2025
20 %
Haushaltsnahe Dienstleistung
bis 4.000 €
Max. Abzug
rückwirkend
4 Jahre möglich
Steuerlich absetzen

So holen Sie Geld vom Finanzamt zurück

Umzugskosten lassen sich steuerlich oft spürbar absetzen — entweder als Werbungskosten (bei beruflichem Umzug) oder als haushaltsnahe Dienstleistung (bei privatem Umzug). Wir erklären, was geht, wie viel Sie sparen und welche Belege Sie sammeln müssen.

  • Beruflich vs. privat — Beruflich = mehr absetzbar (Werbungskosten), privat = haushaltsnahe Dienstleistung.
  • Pauschale oder Einzelkosten — Wahlweise: Pauschalbetrag (einfach) oder Einzelnachweis (oft günstiger).
  • Belege aufbewahren — Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge — 10 Jahre lang.
  • Lohnsteuerermäßigung — Vorab beantragen für mehr Netto schon im Umzugsmonat.
So holen Sie Geld vom Finanzamt zurück
Absetzbare Kosten

Das können Sie geltend machen

Umzugsfirma & Transport

Komplette Rechnung der Umzugsfirma, Kraftstoffkosten bei Selbstumzug, Mietwagen.

Maklergebühr

Bei beruflichem Umzug voll absetzbar. Privat nur, wenn nicht Maklerverpflichtung beim Verkauf.

Packmaterial

Kartons, Klebeband, Polstermaterial — gegen Beleg.

Doppelte Miete

Übergangszeit mit doppelter Mietzahlung — bei beruflichem Umzug bis zu 3 Monate.

Fahrtkosten

Reisen zur Wohnungsbesichtigung — Kilometerpauschale 0,30 €/km.

Kinderbetreuung

Übergangsweise Mehrkosten für Kinderbetreuung wegen Umzug — absetzbar.

So gehen Sie vor

Steuerlich richtig vorgehen

1

Belege sammeln

Alles, was mit Umzug zu tun hat — auch kleine Posten zählen.

2

Pauschale oder Einzel?

Pauschale (886 € + 590 € pro weitere Person) oder tatsächliche Kosten — was günstiger ist.

3

In Steuererklärung eintragen

Anlage N (beruflich) oder Anlage haushaltsnahe Dienstleistungen (privat).

4

Belege archivieren

10 Jahre aufbewahren — Finanzamt kann nachfragen.

FAQ

Häufige Fragen zur Steuer

Wenn neue Stelle, Versetzung, kürzere Fahrzeit zum Arbeitsplatz (mind. 1 Stunde tägliche Zeitersparnis) oder Beginn/Ende einer Tätigkeit. Auch erstes Studium oder Praktikum zählen.
Für Singles 886 €, pro weiteres Familienmitglied +590 €. Für Kinder/Verheiratete: 1.476 € + Aufschläge. Stand: aktuelle Werte beim BMF prüfen.
Beim privaten Umzug können 20 % der Arbeitskosten (nicht Material) bis max. 4.000 € Erstattung pro Jahr abgezogen werden. Voraussetzung: Rechnung + Überweisung (nicht bar).
Bei Einzelnachweis ja — alle Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge. Pauschale: keine Belege nötig, aber Sie müssen den Umzugsanlass nachweisen können.
Bis zu 4 Jahre rückwirkend nachreichen — Antrag auf Änderung beim Finanzamt stellen.
Ja — typische Steuerersparnis bei beruflichem Umzug 300–800 €, je nach Höhe der Kosten und Steuersatz.

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