Umzug steuerlich
geltend machen.
Der Staat beteiligt sich an Ihren Umzugskosten. Erfahren Sie, welche Pauschalen und Rechnungen Sie in der Steuererklärung angeben können.
Berufsbedingter Umzug
Zieht man aus beruflichen Gründen um (z.B. neuer Job, Versetzung, Fahrzeitverkürzung um min. 1 Stunde), können die Kosten als Werbungskosten voll abgesetzt werden.
Umzugskostenpauschale 2024 / 2025
Für "sonstige Umzugskosten" (Trinkgelder, Ummeldegebühren, Renovierung, Vorhänge) gilt eine Pauschale, ohne Einzelnachweise:
- Berechtigte Person: ca. 964 €
- Jede weitere Person: ca. 643 €
* Werte ändern sich jährlich. Prüfen Sie die aktuellen BMF-Schreiben.
Privater Umzug
Auch ohne beruflichen Anlass können Sie sparen. Umzugskosten zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen (§ 35a EStG).
20% Steuerbonus
Sie können 20% der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten direkt von der Steuerschuld abziehen (max. 4.000 € pro Jahr).
- ⚠️ Gilt nur für Lohnkosten (nicht für Material/Kartons)
- ⚠️ Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden (keine Barzahlung!)
Belege sammeln!
Folgende Kosten sind absetzbar (auch neben der Pauschale):
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Fragen Sie Ihren Steuerberater.
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