Renovierung

Renovieren beim Auszug.

Muss wirklich alles weiß gestrichen werden? Wir klären auf, welche Renovierungsklauseln gültig sind und welche nicht.

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️ Rechtslage

Gültig oder unwirksam?

Viele Mietvertragsklauseln zur Renovierung sind nach BGH-Urteilen nichtig — prüfen Sie Ihren Vertrag!

Das müssen Sie tun

  • Neutralisierung Knallbunte Wände (rot, schwarz) müssen in hellen, neutralen Farben übergeben werden.
  • Dübellöcher schließen Müssen zugegipst werden. Nur überstreichen reicht oft nicht, wenn sie sichtbar bleiben.
  • Echte Schäden reparieren Brandlöcher im Teppich, Kratzer im Parkett — Haftpflichtversicherung melden!

Das ist oft unwirksam

  • Starre Fristen Klauseln wie „Küche alle 3 Jahre streichen, egal wie sie aussieht" sind vom BGH gekippt.
  • Pauschale Endrenovierung „Bei Auszug immer streichen" — meist unwirksam, wenn Wohnung renoviert übergeben wurde.
  • Fachhandwerker-Pflicht Der Vermieter darf nicht verlangen, dass ein Malerbetrieb beauftragt wird. Sie dürfen selbst streichen.

Im Zweifel hilft der Mieterverein — oft kostenlos für Mitglieder.

Checkliste

Wohnungsübergabe — nichts vergessen

Diese 4 Punkte entscheiden über Kaution und Nachforderungen.

Besenrein übergeben

Wohnung muss leergeräumt und sauber gefegt/gesaugt sein. Fenster putzen ist meist keine Pflicht (außer bei grobem Schmutz).

Zählerstände ablesen

Alle Zähler (Strom, Gas, Wasser, Heizung) ablesen und ins Protokoll eintragen — Foto machen als Beweis!

Alle Schlüssel zurückgeben

Auch nachgemachte Schlüssel! Fehlende Schlüssel können zur Erneuerung der gesamten Schließanlage führen.

Keller & Dachboden leeren

Auch diese Räume müssen vollständig geräumt sein. Vergessene Möbel oder Reifen sind teuer zu entsorgen.

Profi-Renovierung gesucht?

Wir vermitteln geprüfte Malerbetriebe mit Festpreisgarantie — keine bösen Überraschungen, übergabefertige Qualität.

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Renovieren beim Umzug

Frisch streichen, ärgerfrei übergeben

ab 8 €/m²
Schönheitsreparaturen
24–48 h
Trocknungszeit
4 Wochen
Idealer Vorlauf
Festpreis
Auf m² Basis
Auszug vorbereiten

Renovierung vor Übergabe — was Sie wissen müssen

Ob Sie selbst streichen oder einen Profi beauftragen — die Schönheitsreparaturen bei Auszug sind oft ein heikles Thema. Wir erklären, was Sie wirklich machen müssen, welche Klauseln im Mietvertrag ungültig sind und vermitteln günstige Handwerker für Festpreis-Renovierungen.

  • BGH-Urteile prüfen — Viele Schönheitsreparatur-Klauseln sind ungültig — sparen Sie Geld.
  • Festpreis-Angebote — Lassen Sie sich keinen Stundensatz andrehen — Festpreis pro m² ist üblich.
  • Profi statt Streit — Professionelle Maler liefern Übergabe-fähige Qualität ohne Risiko von Nachforderungen.
  • Zeitlich planen — Trocknungszeiten und Geruch beachten — nicht am letzten Tag streichen.
Renovierung vor Übergabe — was Sie wissen müssen
Renovierungs-Leistungen

Was wir vermitteln

Wände & Decken streichen

Inkl. Spachteln, Grundieren, 2× Streichen — typisch 8–14 €/m².

Türen & Fenster lackieren

Profilackierung mit Schleifen und 2 Schichten — ca. 80–150 € pro Tür.

Bohrlöcher schließen

Spachteln und Überstreichen — meist im Strafpreis pauschal abgegolten.

Bodenbelag erneuern

Laminat, Vinyl, Teppich — Verlegen mit Sockelleisten ab 25 €/m².

Bad & Küche

Silikonfugen erneuern, Fliesen ausbessern, Armaturen tauschen.

Grundreinigung

Endreinigung inkl. Fenster, Bad, Küche — Übergabe besenrein+ ab 180 €.

So funktioniert es

In 4 Schritten zur fertigen Wohnung

1

Bedarfsanalyse

Was muss laut Mietvertrag wirklich gemacht werden? Wir prüfen die Klauseln.

2

Angebote vergleichen

Min. 3 Festpreis-Angebote über uns gratis einholen.

3

Termin koordinieren

Renovierung 1–2 Wochen vor Übergabe — genug Trocknungszeit.

4

Abnahme & Übergabe

Foto-Dokumentation der fertigen Räume, dann Übergabe an Vermieter.

FAQ

Häufige Fragen zur Renovierung

Nur wenn der Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparatur-Klausel enthält. Viele alte Verträge haben unwirksame Klauseln — dann müssen Sie GAR NICHT renovieren. Lassen Sie es prüfen!
Profi-Komplettleistung (Wände + Decken + Türen): ca. 1.000–1.800 €. Eigenleistung: ca. 200–400 € Materialkosten + viel Zeit.
Üblich ist Weiß oder neutrale, helle Töne. BGH: Sie dürfen NICHT verpflichtet werden, in einer bestimmten Farbe zu hinterlassen, wenn die Wohnung neutral übergeben wurde.
3–4 Wochen vor Übergabe — sonst wird es eng bei Verfügbarkeit von Handwerkern, besonders zum Quartalsende.
Nur vertraglich Vereinbartes ist Pflicht. Einigen Sie sich nicht auf zusätzliche Arbeiten — verweisen Sie auf den Mietvertrag.
Foto-Dokumentation hilft. Bei Streit über Schadenshöhe: Mieterverein oder Anwalt einschalten. Versicherung (Rechtsschutz) prüfen.

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