Renovieren
beim Auszug.
Muss wirklich alles weiß gestrichen werden? Wir klären auf, welche Renovierungsklauseln gültig sind und welche nicht.
Gültig oder unwirksam?
✅ Das müssen Sie tun:
- Neutralisierung Knallbunte Wände (rot, schwarz) müssen in hellen, neutralen Farben gestrichen übergeben werden.
- Dübellöcher Müssen geschlossen (zugegipst) werden. Nicht überstreichen hilft oft nicht, wenn sie sichtbar bleiben!
- Schäden Echte Schäden (Brandlöcher im Teppich, Kratzer im Parkett) müssen repariert werden (Haftpflicht melden!).
🚫 Das ist oft unwirksam:
- Starre Fristen Klauseln wie "Küche alle 3 Jahre streichen, egal wie sie aussieht" sind vom BGH gekippt.
- Endrenovierung Pauschale Pflicht zur Endrenovierung ("bei Auszug immer streichen") ist meist unwirksam.
- Fachhandwerker Der Vermieter darf nicht verlangen, dass ein Malerbetrieb beauftragt wird. Sie dürfen selbst streichen (fachgerecht!).
Hinweis: Prüfen Sie Ihren Mietvertrag genau! Im Zweifel hilft der Mieterverein.
Wohnungsübergabe Checkliste
Besenrein: Wohnung muss leergegeräumt und sauber gefegt/gesaugt sein. Fenster putzen ist meist keine Pflicht (außer bei grobem Schmutz).
Zählerstände: Alle Zähler (Strom, Gas, Wasser, Heizung) ablesen und ins Protokoll eintragen (Foto machen!).
Schlüssel: Alle Schlüssel zurückgeben (auch nachgemachte!). Fehlende Schlüssel müssen ersetzt werden (Schließanlage!).
Keller & Dachboden: Auch diese müssen leer sein. Vergessene Reifen oder Möbel sind teuer zu entsorgen.
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