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Schönheitsreparaturen

Renovieren beim Auszug.

Muss wirklich alles weiß gestrichen werden? Wir klären auf, welche Renovierungsklauseln gültig sind und welche nicht.

Gültig oder unwirksam?

✅ Das müssen Sie tun:

  • Neutralisierung Knallbunte Wände (rot, schwarz) müssen in hellen, neutralen Farben gestrichen übergeben werden.
  • Dübellöcher Müssen geschlossen (zugegipst) werden. Nicht überstreichen hilft oft nicht, wenn sie sichtbar bleiben!
  • Schäden Echte Schäden (Brandlöcher im Teppich, Kratzer im Parkett) müssen repariert werden (Haftpflicht melden!).

🚫 Das ist oft unwirksam:

  • Starre Fristen Klauseln wie "Küche alle 3 Jahre streichen, egal wie sie aussieht" sind vom BGH gekippt.
  • Endrenovierung Pauschale Pflicht zur Endrenovierung ("bei Auszug immer streichen") ist meist unwirksam.
  • Fachhandwerker Der Vermieter darf nicht verlangen, dass ein Malerbetrieb beauftragt wird. Sie dürfen selbst streichen (fachgerecht!).

Hinweis: Prüfen Sie Ihren Mietvertrag genau! Im Zweifel hilft der Mieterverein.

Wohnungsübergabe Checkliste

Besenrein: Wohnung muss leergegeräumt und sauber gefegt/gesaugt sein. Fenster putzen ist meist keine Pflicht (außer bei grobem Schmutz).

Zählerstände: Alle Zähler (Strom, Gas, Wasser, Heizung) ablesen und ins Protokoll eintragen (Foto machen!).

Schlüssel: Alle Schlüssel zurückgeben (auch nachgemachte!). Fehlende Schlüssel müssen ersetzt werden (Schließanlage!).

Keller & Dachboden: Auch diese müssen leer sein. Vergessene Reifen oder Möbel sind teuer zu entsorgen.

Malerarbeiten nötig?

Unsere Partner bieten nicht nur Umzüge, sondern oft auch Renovierungs- und Malerservices an. Gleich mit anfragen!

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