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Umzug & Arbeitsamt

Umzug mit Arbeitsamt-Förderung.

Das Arbeitsamt kann Ihre Umzugskosten übernehmen. Wir erklären Ihnen, wie Sie die Förderung beantragen und finden gleichzeitig günstige Umzugsunternehmen für Sie.

Gut zu wissen

Wann übernimmt das Arbeitsamt die Umzugskosten?

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Berufsbedingter Umzug

Wenn Sie für eine neue Arbeitsstelle umziehen müssen, kann das Jobcenter die Kosten übernehmen.

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Antrag vor dem Umzug

Wichtig: Den Antrag auf Kostenübernahme müssen Sie vor dem Umzug stellen. Wir helfen Ihnen, die nötigen Kostenvoranschläge zu erhalten.

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Kostenvergleich spart

Das Jobcenter verlangt in der Regel mehrere Kostenvoranschläge. Über uns erhalten Sie diese kostenlos und unkompliziert.

So genehmigt das Jobcenter den Umzug

1

Zusicherung einholen

Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben oder ein Umzugsunternehmen beauftragen, brauchen Sie die schriftliche „Zusicherung zu den Umzugskosten“ vom Jobcenter.

2

Drei Angebote vorlegen

Das Amt verlangt meist drei Kostenvoranschläge von verschiedenen Firmen. Diese müssen vergleichbar sein (Festpreis, gleiche Leistungen). Wir helfen Ihnen, diese schnell zu bekommen.

3

Angemessenheit prüfen

Das Jobcenter prüft, ob die Kosten „angemessen“ sind. Pauschalpreise sind oft beliebter als Stundenabrechnung, da sie kalkulierbar sind.

4

Abtretungserklärung (optional)

Sie können oft vereinbaren, dass das Jobcenter direkt an das Umzugsunternehmen zahlt. Das erspart Ihnen, in Vorkasse zu gehen.

Was wird übernommen?

✅ Wird meist übernommen

  • Transportkosten (LKW + Fahrer)
  • Umzugskartons (Pauschale)
  • Verpflegungspauschale für Helfer
  • Renovierungskosten (Material) bei Auszug

❌ Wird oft abgelehnt

  • Maklerprovision (außer in Härtefällen)
  • Luxus-Ausstattung
  • Verpackungsservice (nur bei gesundheitlichen Gründen)
  • Lagerkosten (nur begrenzt)

* Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Entscheidend ist immer der Bescheid Ihres zuständigen Sachbearbeiters.

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