Umzug mit
Arbeitsamt-Förderung.
Das Arbeitsamt kann Ihre Umzugskosten übernehmen. Wir erklären Ihnen, wie Sie die Förderung beantragen und finden gleichzeitig günstige Umzugsunternehmen für Sie.
Gut zu wissen
Wann übernimmt das Arbeitsamt die Umzugskosten?
Berufsbedingter Umzug
Wenn Sie für eine neue Arbeitsstelle umziehen müssen, kann das Jobcenter die Kosten übernehmen.
Antrag vor dem Umzug
Wichtig: Den Antrag auf Kostenübernahme müssen Sie vor dem Umzug stellen. Wir helfen Ihnen, die nötigen Kostenvoranschläge zu erhalten.
Kostenvergleich spart
Das Jobcenter verlangt in der Regel mehrere Kostenvoranschläge. Über uns erhalten Sie diese kostenlos und unkompliziert.
So genehmigt das Jobcenter den Umzug
Zusicherung einholen
Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben oder ein Umzugsunternehmen beauftragen, brauchen Sie die schriftliche „Zusicherung zu den Umzugskosten“ vom Jobcenter.
Drei Angebote vorlegen
Das Amt verlangt meist drei Kostenvoranschläge von verschiedenen Firmen. Diese müssen vergleichbar sein (Festpreis, gleiche Leistungen). Wir helfen Ihnen, diese schnell zu bekommen.
Angemessenheit prüfen
Das Jobcenter prüft, ob die Kosten „angemessen“ sind. Pauschalpreise sind oft beliebter als Stundenabrechnung, da sie kalkulierbar sind.
Abtretungserklärung (optional)
Sie können oft vereinbaren, dass das Jobcenter direkt an das Umzugsunternehmen zahlt. Das erspart Ihnen, in Vorkasse zu gehen.
Was wird übernommen?
✅ Wird meist übernommen
- Transportkosten (LKW + Fahrer)
- Umzugskartons (Pauschale)
- Verpflegungspauschale für Helfer
- Renovierungskosten (Material) bei Auszug
❌ Wird oft abgelehnt
- Maklerprovision (außer in Härtefällen)
- Luxus-Ausstattung
- Verpackungsservice (nur bei gesundheitlichen Gründen)
- Lagerkosten (nur begrenzt)
* Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Entscheidend ist immer der Bescheid Ihres zuständigen Sachbearbeiters.
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